Handwerksgerechter AMS

Wie sieht ein handwerksgerecht organisierter Arbeitsschutz aus?

Gleiche Anforderungen,  aber besondere Rahmenbedingungen

Das Handwerk hat als Wirtschaftsfaktor, Arbeitgeber und  „Ausbilder der Nation“ große Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft. Bei der letzten Handwerkszählung in 2017 wurden rund 560.000 Handwerksbetriebe der Anlage A und B1 der Handwerksordnung gezählt. Diese Betriebe beschäftigen insgesamt 5,2 Mio. Personen.  Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 9,4 Beschäftigten.

Die aus Gesetzen, Verordnungen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften etc. resultierenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (nachfolgend wird verkürzt von Arbeitsschutz gesprochen) sind weitgehend  unabhängig von der Betriebsgröße (Ausnahmen sind beispielsweise die  Erfordernis eines Arbeitsschutzausschusses sowie die Notwendigkeit, Sicherheitsbeauftragte  zu benennen). Besondere Anforderungen ergeben sich vor allem aus dem Gewerk und den dort typischen (spezifischen) Belastungen und Gefährdungen für die Beschäftigten.

Neben diesen Anforderungen müssen bei der Organisation der betrieblichen Umsetzung des Arbeitsschutzes auch die besonderen Rahmenbedingungen dieser vor allem kleinen Betriebe berücksichtigt werden. Diese Rahmenbedingungen können für den Arbeitsschutz  eher fördernd oder hemmend sein.

Eher hemmende Rahmenbedingungen beim Organisieren des Arbeitsschutzes in Handwerksbetrieben sind insbesondere:

    • Unfälle sind vergleichsweise seltene Ereignisse, obwohl die Unfallhäufigkeit und die Gefährdungen im Vergleich zu größeren Unternehmen höher sind. Dies hat zur Folge, dass die Möglichkeit selbst zu verunfallen im Bewusstsein der Beschäftigten weniger präsent ist.
    • Arbeitsschutz als betriebliche Aufgabe besitzt sowohl bei den Führungskräften, als auch den Beschäftigten eine eher untergeordnete Bedeutung.
    • Größere Belastungen und Gefährdungen werden immer noch „als dazugehörend“ angesehen, wobei diese fatalistische Sichtweise deutlich abnimmt.
    • Die Kultur des Arbeitsschutzes in diesen Betrieben ist stark geprägt durch die Sichtweise „Prävention ist primär Sache des Einzelnen“ und der Intention, Sicherheits- und Gesundheitsprobleme mit einfachen Lösungen, insbesondere in Form verhaltensbezogener Maßnahmen, zu bewältigen.
    • Die relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind weniger bekannt und damit handlungsrelevant.
    • Eine wirksame und rechtskonforme Umsetzung des Arbeitsschutzes wird als große Herausforderung gesehen.
    • Die durchgeführten Maßnahmen sind nur bedingt nachweisbar (dokumentiert).

Bedingungen die förderlich und damit Ansatzpunkte für einen handwerksgerechten Arbeitsschutz sein können sind:

    • Der unfallbedingte Ausfall eines Beschäftigten hat gravierende Auswirkungen (z. B.: Arbeitsabläufe müssen geändert werden).
    • Die Nähe der Unternehmer zu den Beschäftigten und den Tätigkeiten sowie deren direkten Einfluss- und Umsetzungsmöglichkeiten.
    • Das grundlegende Gestaltungs- und Schutzwissen der Unternehmer und Beschäftigten.
    • Handwerksunternehmer/innen kümmern sich in starkem Maße um das operative Geschäft. Gelingt es, den Arbeitsschutz in diese Abläufe zu integrieren, nimmt die Umsetzungsrelevanz zu.
    • Handwerksunternehmer/innen neigen zum Sperren, wenn sie beim Arbeitsschutz fremdbestimmt werden oder er an ihnen vorbei umgesetzt wird. Sie wollen gleichzeitig aktiv eingebunden und entlastet werden.
    • Lösungen und Unterstützung, die aus dem Handwerk (z. B. Innungen) kommen, werden i. d. R. mehr vertraut.

 

Innovative Ansätze erforderlich

Die Praxis zeigt, klassische Konzepte und Vorgehensweisen  im Arbeitsschutz sind nur bedingt erfolgreich. Für einen wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutz in Handwerks- und Kleinbetrieben sind neue Umsetzungs- und Unterstützungskonzepte erforderlich, die sich insbesondere an den beschriebenen Anforderungen und Rahmenbedingungen orientieren sollten. Diese Erkenntnis war der Ausgangspunkt des Projektes NOAH.in .

Als Schlüsselfaktoren eines  handwerksgerechten Arbeitsschutzes wurden mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handwerk und Beratenden im Handwerk identifiziert:

  • Nutzenorientierung: Der Nutzen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten und den Betrieb (stabile Abläufe, Vermeidung unnötiger Kosten etc.) müssen in den Mittelpunkt gerückt werden.
  • Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe: Die Unternehmer und Führungskräfte müssen sensibilisiert und befähigt werden, den Arbeitsschutz als Teil ihrer Führungsaufgabe zu „managen". Hierfür benötigen sie praxisnahe Informationen und Unterstützer von außen und aus der Belegschaft.
  • Ganzheitliches Verständnis von Arbeitsschutz: Der Leitgedanke „Sicher und gesund arbeiten und sich in einem gesunden Betrieb wohlfühlen“ weist auf die Mehrschichtigkeit des Arbeitsschutzes sowie die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Blickes auf das Thema hin. Arbeitsschutz umfasst:
    • die Vermeidung von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Gesundheitsgefahren,
    • die Vermeidung oder Reduzierung der Belastungen und Gefährdungen aus dem Arbeitsumfeld (z. B. Lärm, Klima, Beleuchtung, Gefahrstoffe),
    • die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch ergonomische und organisatorische Maßnahmen,
    • die Stärkung der Gesundheit durch gesundheitsförderliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie
    • die Betrachtung möglicher Auswirkungen aus betrieblichen Strategien und Entscheidungen (z. B. Veränderung der betrieblichen Tätigkeitsschwerpunkte).
  • Entlastung und Unterstützung der Unternehmer: Die kleinbetriebstypische Fokussierung des Betriebsgeschehens auf die Unternehmer führt zu einer Dominanz des Tagesgeschäfts und zu Überlastungen der Unternehmer. Erforderlich sind betriebsinterne Unterstützer und eine externe, handwerksnahe Anleitung und Unterstützung bei Bedarf.
  • Systematisches Vorgehen bei der Umsetzung: Ausgehend von klaren Zielen im Arbeitsschutz sind zu regeln: die Zuständigkeiten, die Vorgehensweisen bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, die Sicherstellung der wirksamen Umsetzung sowie die Art und Weise der Dokumentation. Darüber hinaus sind handwerkstaugliche Werkzeuge bereitzustellen.
  • Einbindung von Arbeitsschutzbelangen in die betrieblichen Abläufe: Arbeitsschutz soll Teil der Arbeitsplanung und der täglichen Arbeit sein. Dann werden die erforderlichen Maßnahmen deutlich weniger als zusätzlicher Aufwand wahrgenommen.
  • Nutzung von Synergien: Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ist auch im Arbeitsschutz genauso sinnvoll wie die Zusammenarbeit bei der Organisation der betrieblichen Umsetzung, der Qualifizierung der betrieblichen Umsetzer (z. B. der betrieblichen Ersthelfer) sowie der Durchführung von Maßnahmen (z. B. Erarbeitung von Standard-Gefährdungsbeurteilungen).

 

Kernelemente eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System

Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz definieren vor allem Ziele und Anforderungen an die Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Für die Umsetzung  sind die Unternehmerinnen und Unternehmer verantwortlich. Sie haben dabei einen Gestaltungsspielraum. Die Praxis zeigt, dass sich viele Handwerksbetriebe bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, also der Umsetzung der Anforderungen, schwer tun. Vor diesem Hintergrund  wurden im Rahmen des Projektes NOAH.in  mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handwerk und Beratenden im Handwerk Kernelemente eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System im Sinne einer Orientierungshilfe oder eines Leitbildes entwickelt und erfolgreich erprobt.

Diese Kernelemente sind:

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer

  • … erkennt die praktische Relevanz der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für den eigenen Betrieb und für sich und informiert sich;
  • … nutzt überbetriebliche Unterstützungsangebote;
  • … erweitert den Kreis der eigenen Arbeitsschutzakteure um einen AMS-Beauftragten (Kümmerer der betrieblichen Umsetzung) und Auftragsverantwortliche vor Ort (AvO), lässt diese qualifizieren, beauftragt sie und unterstützt sie;
  • … organisiert zusammen mit dem AMS-Beauftragten die Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Dokumentation in einfacher Form:

a) Einbindung von Arbeitsschutzbelangen in die tägliche Arbeit

    • Arbeitsschutz als Teil der täglichen Arbeit anwenden – eingefordert durch den AvO
    • Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Prozesse: Angebotserstellung, Arbeitsvorbereitung, Beschaffung , Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben, Umsetzung vor Ort und Kontrolle der Umsetzung

b) Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes inklusive der Dokumentation:

    • Regelung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung
    • Regelung der Zuständigkeiten (Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse)
    • Regelung der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen
    • Regelung des Ergreifens der erforderlichen Präventionsmaßnahmen
    • Regelung der arbeitsschutzbezogenen Qualifizierung und Unterweisungen
    • Regelung der Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Prozesse
    • Regelung des Umgangs mit Betriebsstörungen und Notfällen
    • Regelung der Gesundheitsförderung
  • … stellt einfache (handwerkstaugliche) Werkzeuge zur Verfügung und weist deren Anwendung an;
  • … managt zusammen mit ihren Arbeitsschutzakteuren die Umsetzung;
  • … bezieht bei Bedarf externe Arbeits- oder Gesundheitsschutzexperten ein;
  • … überprüft stichprobenhaft die Wirksamkeit und stellt sie sicher.

 

Bausteine der betrieblichen Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes

Wie kann die betriebliche Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes aussehen?  Aus den Ergebnissen des Projektes NOAH.in lassen sich im Wesentlichen fünf Bausteine für eine smarte (einfache und intelligente) Umsetzung in einem Handwerksbetrieb oder anderem Kleinbetrieb ableiten.

Die Umsetzung geht davon aus, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer  an einer Hilfe zum Selbstmanagen des Arbeitsschutzes interessiert ist, eine Handwerksorganisation oder eine beratende Person im Handwerk die Dienstleistung „Handwerksbetriebe im Konvoi bei der Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes anleiten und unterstützen“ anbietet und der  Betrieb für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2) das Unternehmermodell anwendet. 

Fünf Bausteine einer handwerksgerechten Umsetzung des Arbeitsschutzes

Baustein 1: Bedeutung, Nutzen und Handlungsbedarf erkennen

Zunächst müssen sich die Unternehmer/innen mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in ihrem Betrieb auseinandersetzen, ihre Verantwortung und ihre Aufgaben begreifen und den betrieblichen Handlungsbedarf  selbst – möglichst angeleitet – ermitteln. Dies geht besonders gut in einem eintägigen Unternehmer/innen-Workshop „Chefsache Arbeitsschutz“, der beispielsweise von einem Beratenden im Handwerk moderiert wird. Ziel muss es sein, dass die Unternehmer/innen erkennen: Arbeitsschutz ist in meinem Betrieb mit akzeptablem Aufwand umsetzbar, nützt uns und wir haben nun einen einfachen Plan für die Umsetzung sowie ein Unterstützungsangebot.

Baustein 2: Voraussetzungen schaffen

Ein wirksamer Arbeitsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dazu beitragen, dass sie und ihre Kollegen jeden Tag unverletzt und gesund wieder nach Hause gehen können. Dies  ist nicht selbstverständlich und geht nicht von alleine. Arbeitsschutz täglich zu leben muss betriebsgerecht organisiert und angeleitet sein.

Als erste Maßnahme sollten auch kleine Betriebe den Kreis der „Mitstreiter“ im Arbeitsschutz erweitern – siehe Bild unten. Zu diesem Kreis zählen immer schon die Führungskräfte und Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz, wie insbesondere die betrieblichen Ersthelfer. Konkret bedeutet dies: Die Chefin bzw. der Chef benennt geeignete Personen und beauftragt  sie mit speziellen Aufgaben im Arbeitsschutz, die sie neben ihren primären Aufgaben übernehmen sollen. Dies stellt auch eine Wertschätzung dieser Beschäftigten dar.  Bei der praktischen Umsetzung haben sich die Funktionen des Kümmerers (auch AMS-Beauftragter genannt) und der Auftragsverantwortlichen vor Ort (AvO) als besonders hilfreich erwiesen. Kümmerer sind i.d.R. Beschäftigte aus dem Verwaltungsbereich. Da die Chefs auf den Arbeitsplätzen vor Ort (beispielsweise den Baustellen) nicht ständig anwesend sein können, benennen sie für jede Baustelle mit mehr als einem Beschäftigten eine erfahrene Gesellin oder einen erfahrenen Gesellen zum AvO.

Die Praxis zeigt, dass diese zusätzlichen Mitstreiter/innen überbetrieblich zu qualifizieren sind. Solche überbetrieblichen Schulungen bieten handwerksnahe Anbieter der Dienstleistung „Handwerksbetriebe im Konvoi bei der Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes anleiten und unterstützen“ an – fragen Sie bei Ihrer Innung oder Handwerkskammer nach.

Zur Schaffung der Voraussetzungen für einen systematischen Arbeitsschutz gehört auch die Bereitstellung der finanziellen und zeitlichen Ressourcen sowie die betriebsgerechte Organisation der Umsetzung des Arbeitsschutzes sowie deren Dokumentation –  siehe hierzu die oben genannten Kernelemente eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System. Dies führt der Kümmerer mit Unterstützung der Chefin bzw. des Chefs durch.

Baustein 3: Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Die Ermittlung der Belastungen und Gefährdungen bei der Arbeit stellen das Fundament des Arbeitsschutzes dar.  Aus der Beurteilung der Belastungen und Gefährdungen ergibt sich die Notwendigkeit technischer, organisatorischer und personeller Präventionsmaßnahmen.

Ein handwerksgerechter Arbeitsschutz sieht drei Formen von Gefährdungsbeurteilungen vor:

a) Standard-Gefährdungsbeurteilungen
Sie werden für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer und einen oder zwei AvO‘s erstellt. Bewährt haben sich hierfür überbetriebliche Workshops, die die Anbieter der Dienstleistung „Handwerksbetriebe im Konvoi bei der Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes anleiten und unterstützen“  organisieren und durchführen. Zu den Standard-Gefährdungsbeurteilungen zählt auch die Beurteilung der Gefahrstoffe.

b) Vor-Ort-Gefährdungsbeurteilung oder auch baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen
Auf den Arbeitsplätzen vor Ort gibt es über die Standardgefährdungen hinaus besondere Belastungen und Gefährdungen durch die Bedingungen vor Ort. Diese ermittelt der AvO mit Hilfe einer kleinen Checkliste (siehe Service unten), legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest und stellt die Umsetzung sicher.

c) Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen und Ableitung von Maßnahmen
Hierfür haben sich halbtägige interne Workshops mit den Beschäftigten bewährt (siehe Service unten). Moderiert werden sie durch den Konvoi-Berater.

Die Erprobung hat gezeigt, dass sich durch diesen differenzierten Ansatz der Aufwand für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen reduzieren lässt und durch die Vor-Ort-Gefährdungsbeurteilungen die Handlungsrelevanz  steigt.

Baustein 4: Arbeitsschutz täglich leben

Den Arbeitsschutz als Teil der täglichen Arbeit anzuwenden, ist der wichtigste Punkt. Auch hier muss die Chefin bzw. der Chef mit gutem Beispiel vorangehen und die Umsetzung auch einfordern. Gefordert sind hier alle Mitstreiter im Arbeitsschutz: Alle Beschäftigten, indem sie sicher und gesund arbeiten, die Schutzmaßnahmen einhalten und auf Sicherheitsmängel hinweisen, die AvO‘s, die die Vor-Ort-Gefährdungsbeurteilungen durchführen, geeignete Präventionsmaßnahmen mit den Kollegen festlegen und deren Umsetzung sicherstellen; der Kümmerer, indem er beispielsweise die regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfungen sowie die Schulungen (z. B. der Ersthelfer) veranlasst sowie die Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz, wie beispielsweise die betrieblichen Ersthelfer. 

Baustein 5: Wirksamkeit sicherstellen

Die gesetzliche geforderte Sicherstellung der Wirksamkeit – prüfen der Umsetzung und nachsteuern bei Bedarf – übernehmen die Chefin bzw. der Chef, die AvO’s und der Kümmerer im Rahmen ihrer täglichen Arbeit.  Bei Abweichungen oder erkannten Verbesserungsmöglichkeiten leiten sie geeignete Verbesserungsmaßnahmen ein und dokumentieren dies. Durch diesen Baustein etabliert sich ein zeitgemäßes System, das in größeren Unternehmen Arbeitsschutzmanagement genannt wird (siehe DIN ISO 45.001).

 

Erfolgreiche Anwendung in der Praxis

Das Konzept eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System hat sich in der Praxis bewährt. Die Vorgehensweise, Maßnahmen und Werkzeuge werden als praktikabel, klein-/ handwerksgerecht und hilfreich bewertet. Erforderlich ist eine handwerksnahe Anleitung und Unterstützung der Betriebe. Auch hierfür wurde ein handwerksgerechtes Konzept, die Dienstleitung „Handwerksbetriebe im Konvoi bei der Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes anleiten und unterstützen“ entwickelt und erfolgreich erprobt.

Service

Kostenloses Download: Umsetzungskonzept „Handwerksgerechter Arbeitsschutz mit System“

Erklärfilme
zum Thema Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System (sie wurden erstellt durch: CARAVE.VIDEO, Karlsruhe):

  • So geht's - Arbeitsschutz handwerksgerecht umsetzen  
 
 
       
  • Gefährdungsbeurteilung in 6 Schritten
 
 
       
  • So geht‘s – Arbeitshilfe „Vor-Ort-Gefährdungsbeurteilung“
 
 
       
  • So geht‘s – Psychische Belastungen handwerksgerecht mit Mitarbeitern ermitteln und vermeiden/reduzieren 
 
 
       
  • So geht‘s – Handwerksbetriebe beim Arbeitsschutz im Konvoi anleiten und unterstützen 
 

 

 
       

 

 

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