Transferstelle NOAH.in

 

Intention: Mit der Transferstelle NOAH.in wollen wir die Anwendung eines
handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System (AMS) fördern.

Damit Handwerksbetriebe Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wirksam umsetzen, benötigen vor allem die kleineren Betriebe eine externe  Anleitung und Unterstützung. Diese muss sich an die besonderen Bedingungen dieser Kleinbetriebe orientieren. Vor diesem Hintergrund wurden im Projekt NOAH.in mit Handwerkerinnen und Handwerkern geeignete Konzepte und Werkzeuge erarbeitet und erfolgreich erprobt. Diese Vorgehensweisen und Werkzeuge eignen sich vor allem für Betriebe, die das Unternehmermodell als Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung  (gemäß ASiG und BGV A 2) gewählt haben. 

Grundlage des Transfers sind die Erkenntnisse, Erfahrungen sowie die erprobten Konzepte (Vorgehensweisen) und Werkzeuge aus dem Projekt NOAH.in 

Zielgruppe der Transferstelle NOAH.in sind

  • die in Kleinbetrieben für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung zuständigen Personen – also die Anwender
  • die potenziellen Anbieter der Dienstleistung „Handwerksbetriebe im Konvoi bei der Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes anleiten und unterstützen
    Anbieter können handwerksnahe Organisationen, wie Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften sowie Beratende im Handwerk (z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie regionale Servicestellen für betriebliche Gesundheit) sein.

Leistungen der Transferstelle:

Die Transferstelle NOAH.in bietet den Anwendern und Anbieter folgende kostenfrei Infos & Hilfen (z. B. erprobte Werkzeuge/Tools) für die Anwendung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System an:

Die Transferstelle NOAH.in  stellt Ihnen zur Verfügung

Transferkonzept

Transferkonzept

Worum geht‘s?

Für einen wirksamen Arbeitsschutz benötigen Handwerksbetriebe eine taugliche Unterstützung

Gesunde Betriebe brauchen gesunde Beschäftigte!  Dies geht nur mit einem  wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gerade Handwerks- und andere Kleinbetriebe trifft ein unfall- oder krankheitsbedingter Arbeitsausfall  stark. Fehlende Mitarbeiter/innen können nur schwer ersetzt werden. Gefordert sind hier vor allem die Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie müssen sich sowohl aus wirtschaftlichen Erwägungen (Vermeidung unnötiger Kosten, leistungsfähige  Beschäftigte etc.), als auch wegen der rechtlichen Verpflichtungen (Rechtssicherheit), um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kümmern. D. h., sie müssen den Arbeitsschutz und den Gesundheitsschutz in ihren Betrieben praktikabel organisieren, die Umsetzung wirksam managen und die Umsetzung auch nachweisen können. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gelten auch für Kleinbetriebe!

Bei der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und dessen Umsetzung benötigen die Unternehmer/innen eine qualifizierte Unterstützung. Auch deshalb verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz alle Unternehmer/innen hierfür ein geeignetes Betreuungsmodell zu wählen.  Für  Handwerksbetriebe und andere Kleinbetriebe eignet sich vor allem die alternative Betreuung in Form des  Unternehmermodells. Da die Unternehmer/innen in kleinen Betrieben meist unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und sie sich um vieles persönlich kümmern, sieht das Unternehmermodell vor, dass die Unternehmer/innen auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihren Betrieben managen und – sobald nötig – sich eine externe Spezialistin bzw. einen externen Spezialisten hinzuziehen. Voraussetzungen sind: die Unternehmerin bzw. der Unternehmer muss an einer Qualifizierungsmaßnahme seiner Berufsgenossenschaft teilnehmen und eine externe Spezialistin bzw.einen externen Spezialisten für alle Fälle „an der Hand“ haben.

Die Praxis zeigt einerseits, dass das Betreuungsmodell kleinbetriebsgerecht ist. Andererseits hängt die Wirksamkeit der Umsetzung vom Engagement und dem Wissen der Unternehmerin / des Unternehmers ab. Vor diesem Hintergrund haben Unternehmer/innen einer Innung  im Rahmen des Projektes NOAH.in [Link] ein Konzept eines sie unterstützenden Netzwerkes entwickelt und erfolgreich erprobt:  Das Konzept „Unterstützung im Konvoi“.

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Handwerksgerechter AMS

Handwerksgerechter AMS

Wie sieht ein handwerksgerecht organisierter Arbeitsschutz aus?

Gleiche Anforderungen,  aber besondere Rahmenbedingungen

Das Handwerk hat als Wirtschaftsfaktor, Arbeitgeber und  „Ausbilder der Nation“ große Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft. Bei der letzten Handwerkszählung in 2017 wurden rund 560.000 Handwerksbetriebe der Anlage A und B1 der Handwerksordnung gezählt. Diese Betriebe beschäftigen insgesamt 5,2 Mio. Personen.  Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 9,4 Beschäftigten.

Die aus Gesetzen, Verordnungen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften etc. resultierenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (nachfolgend wird verkürzt von Arbeitsschutz gesprochen) sind weitgehend  unabhängig von der Betriebsgröße (Ausnahmen sind beispielsweise die  Erfordernis eines Arbeitsschutzausschusses sowie die Notwendigkeit, Sicherheitsbeauftragte  zu benennen). Besondere Anforderungen ergeben sich vor allem aus dem Gewerk und den dort typischen (spezifischen) Belastungen und Gefährdungen für die Beschäftigten.

Neben diesen Anforderungen müssen bei der Organisation der betrieblichen Umsetzung des Arbeitsschutzes auch die besonderen Rahmenbedingungen dieser vor allem kleinen Betriebe berücksichtigt werden. Diese Rahmenbedingungen können für den Arbeitsschutz  eher fördernd oder hemmend sein.

Eher hemmende Rahmenbedingungen beim Organisieren des Arbeitsschutzes in Handwerksbetrieben sind insbesondere:

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Infos & Hilfen für Anwender/Betriebe

Infos & Hilfen für Anwender/Betriebe

Orientierung durch Ziele und Anforderungen

Unternehmerinnen und Unternehmer sind unabhängig von der Größe ihres Unternehmens für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verantwortlich. D. h. im Wesentlichen: Sie müssen den Arbeitsschutz rechtskonform organisieren, die geplanten Maßnahmen umsetzen, die Wirksamkeit prüfen und sicherstellen sowie die ergriffenen Maßnahmen und Ergebnisse dokumentieren. Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger haben hierfür Ziele und Anforderungen definiert, die eine Orientierung für das Managen des betrieblichen Arbeitsschutzes geben.

Informationen und Hilfen

Darüber hinaus haben vor allem die Berufsgenossenschaften, die Arbeitsministerien, die Krankenkassen sowie Verbände und die Handwerksorganisationen für die Umsetzung verschiedene Informationen, Konzepte und Umsetzungshilfen erarbeitet. In der Regel stellen sie diese den Unternehmen und interessierten Personen kostenfrei zur Verfügung. Eine sehr gute Quelle ist auch die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) – siehe www.inqa.de.

Informationen und Hilfen für einen handwerksgerechten Arbeitsschutz mit System

Im Rahmen des Projektes NOAH.in wurden handwerksbezogene Informationen, Konzepte und Umsetzungshilfen für die Anwendung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes mit System erarbeitet. Sie sind primär für Handwerksbetriebe und andere Kleinbetriebe konzipiert, die mit Unterstützung eines handwerksnahen Dienstleisters einen handwerksgerechten Arbeitsschutz mit System im Konvoi mit vergleichbaren Betrieben aufbauen wollen.
Die bereitgestellten handwerksbezogenen Informationen, Konzepte und Umsetzungshilfen sind natürlich auch außerhalb eines unterstützenden Konvois durch engagierte Betriebe selbst anwendbar. Eine Unterstützung von außen – beispielsweise durch einen Beratenden der Handwerkskammer – erscheint sinnvoll.

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Infos & Hilfen für Anbieter/Unterstützer

Infos & Hilfen für Anbieter/Unterstützer

Handwerkstaugliche Unterstützung im Konvoi

Die Umsetzung eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes stellt für viele Handwerksbetriebe und andere Kleinbetriebe eine besondere Herausforderung (Handwerksgerechter AMS) dar. Die Praxis zeigt, dass diese Betriebe beim Organisieren des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Umsetzung, der Sicherstellung der Wirksamkeit und der erforderlichen Dokumentation eine handwerkstaugliche Unterstützung benötigen. Dies gilt in besonderem Maße für kleinere Betriebe, die für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2) das für sie besonders geeignete Unternehmermodell gewählt haben.

Vor diesem Hintergrund  wurden im Rahmen des Projektes NOAH.in mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handwerk und Beratenden im Handwerk ein handwerkstaugliches Konzept zur Unterstützung von Handwerksbetrieben mit bis zu ca. 40 Beschäftigten entwickelt und erfolgreich erprobt.

Das Unterstützungskonzept NOAH.in wendet sich an Unterstützungssuchende, also  Handwerksbetriebe und andere Kleinbetriebe, deren Unternehmer/innen ein Mindestmaß an Interesse am Thema Arbeitsschutz haben bzw. zumindest keine ablehnende Haltung zeigen. Dies ist wichtig, da das Konzept auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Bereitschaft selbst mitzuwirken beruht.  Es wendet sich auch an Unterstützer, also   handwerksnahe Organisationen, wie Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften sowie Beratende im Handwerk (z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und regionale Servicestellen für betriebliche Gesundheit, die die Dienstleistung „Handwerksbetriebe im Konvoi bei der Umsetzung eines handwerksgerechten Arbeitsschutzes anleiten und unterstützen“) anbieten möchten.

Tragende Säulen des Unterstützungskonzeptes sind

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Projekt NOAH.in

Projekt NOAH.in

Projektsteckbrief


a) Idee und Anstoß für das Projekt
 

Die Idee und der Anstoß für das Projekt NOAH.in stammen von der SHK-Innung Freiburg-Müllheim-Hochschwarzwald bzw. von einigen ihrer Mitgliedsbetriebe. Die SHK-Innung ist auch der Antragsteller und deren Obermeister der Projektleiter – ein Novum im Bundesprogramm „INQA: Initiative Neue Qualität der Arbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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